Rechtsprechung zur „Dubai-Schokolade“ – Überblick der aktuellen Entscheidungen
- LEKKER Partners

- 25. März
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Juli

Die folgende Übersicht gibt einen kompakten Überblick über aktuelle Urteile und Beschlüsse rund um die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“. Im Streit steht dabei vor allem, ob Verbraucher:innen dadurch über die Herkunft der Schokolade getäuscht werden. Während einige Gerichte „Dubai“ als Herkunftshinweis werten, sehen andere darin eher einen Gattungsbegriff oder Hinweis auf die Rezeptur. Entscheidend ist meist die konkrete Verpackung und Aufmachung.
Aus unserer Sicht sprechen die besseren Argumente für eine Gattungsbezeichnung, natürlich vorbehaltlich der Details der konkreten Verpackung. Ob der - für die Beurteilung der Irreführung maßgebliche - Durchschnittsverbraucher tatsächlich auf die Idee kommt, dass ALDI und LIDL ihre Schokoladenprodukte in Dubai herstellen, halten wir für unwahrscheinlich. Außerdem ist die Verbraucherauffassung, gerade bei Lebensmittelbezeichnungen, im stetigen Wandel, wie auch vom LG Frankfurt zutreffend anerkannt. So ist derzeit ein genereller Dubai-/Pistazien-Trend zu beobachten, wie ein Blick in die Supermarktregale zeigt: "Dubai Pistachio Drink", "Pistazien-Croissants", "Dubai-Cheesecakes" etc.. Diesen Produkten ist die Rezeptur mit Pistazien gemein und eben nicht der Herkunftsort .
Die Rechtsprechung bleibt in Bewegung – wir halten die Übersicht regelmäßig aktuell.
Stand: 10.07.2025





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