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LEKKER
{ lɛ-kər }

Begriff aus der in Südafrika gesprochenen Sprache Afrikaans. Wird in unterschiedlichen Kontexten verwendet, um Menschen, Lebensmittel, Produkte oder Dienstleistungen zu beschreiben. 

 

Bedeutung: Wird allgemein dazu verwendet, um etwas zu beschreiben das den Sinnen, insbesondere dem Geschmack, gefällt.

Synonyme: großartig, charmant, angenehm oder eben lecker.

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Kosmetik

Produktentwicklung

Die Abgrenzung von kosmetischen Produkten zu Medizinprodukten oder Arzneimitteln stellt häufig eine Herausforderung dar.

Wir unterstützen Sie gerne dabei Ihre Produkte rechtssicher am Markt als kosmetische Mittel zu platzieren.

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Wann ist meine Creme wirklich eine Anti Aging Creme und kein medizinisches Lifting?

Werbung

Das Risiko, das mit Werbeslogans für Kosmetika einhergeht ist nicht immer leicht abzuschätzen. Dafür sind wir da, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte auf dem Markt mit zulässiger Werbung erfolgreich sind.

Was heißt 'dermatologisch getestet' und wann ist mein Parfüm 'allergikerfreundlich'?

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Muss ich die gesamte Adresse aufs Produkt schreiben oder reicht die Angabe meiner Firma?

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Kennzeichnung

Auch wenn Kennzeichnungsvorschriften eindeutig erscheinen, kann man bei der Anwendung schon einmal die Orientierung verlieren – wir sind Ihr Kompass!

LEKKER k gespiegelt

Krisen
 

Nicht jede Verbraucherbeschwerde muss zur Krise werden, nicht immer das Produkt zurückgerufen werden – mit unserer Risikobewertung und Krisenkommunikation stehen wir Ihnen zur Seite.

Linalool ist nicht deklariert – muss ich mein Produkt zurückrufen?

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Überwachung

Behördliche Gutachten sind nicht in Stein gemeißelt und können häufig hinterfragt werden. Wir beraten Sie, sind Ihr Sprachrohr und verhandeln zum Beispiel Abverkaufsfristen.

Muss ich meine Produkte bei formellen Kennzeichnungsfehlern wirklich vom Markt nehmen?

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Was kostet mich das?

Wir verstehen, dass Kosten mitentscheidend sind. Deshalb informieren wir Sie schon bei der Erstberatung über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Folgende Möglichkeiten haben Sie:

Stundensatz

Wir arbeiten üblicherweise auf Basis einer langfristigen Mandatsvereinbarung, wobei wir nach festem Stundensatz abrechnen. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der rechtlichen Angelegenheit. Er liegt in der Regel zwischen EUR 250,00 und EUR 320,00 (zzgl. Mwst.).

 

Pauschalen

Projektbezgen sind auch individuell vereinbarte Pauschalen möglich. Hierzu beraten wir Sie gerne. 

Ihre externe Rechtsabteilung

Gerne sind wir auch Ihre externe Rechtsabteilung: Dieses Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, die entweder keine eigene Rechtsabteilung haben oder nur zeitweise Unterstützung benötigen.

Nach der Rasur

Pflichtkennzeichnung -

Auf der sicheren Seite

380 EUR zzgl. MwSt.

  • Prüfung der gesetzlichen Pflichtkennzeichnung Ihres kosmetischen Mittels
     

  • Darstellung der Prüfungsergebnisse in einer übersichtlichen Zusammenfassung inkl. Handlungsanweisung

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Pflichtkennzeichnung

PLUS

590 EUR zzgl. MwSt.

  • Prüfung der gesetzlichen Pflichtkennzeichnung Ihres kosmetischen Mittels
     

  • Darstellung der Prüfungsergebnisse in einer übersichtlichen Zusammenfassung inkl. Handlungsanweisung
     

  • Prüfung von Werbeangaben nach der EU-Claimsverordnung ODER sonstiger allgemeiner Werbeangaben

Kosmetikprodukte

All-inclusive -

Kennen Sie Ihr Risiko

790 EUR zzgl. MwSt.

  • Prüfung der gesetzlichen Pflichtkennzeichnung Ihres kosmetischen Mittels
     

  • Darstellung der Prüfungsergebnisse in einer übersichtlichen Zusammenfassung inkl. Handlungsanweisung
     

  • Prüfung von Werbeangaben nach der EU-Claimsverordnung UND
     

  • erweiterte Prüfung sonstiger allgemeiner Werbeangaben

WAS WIR KÖNNEN

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