Rechtsprechung zur „Dubai-Schokolade“ – Überblick der aktuellen Entscheidungen
- LEKKER Partners
- 25. März
- 2 Min. Lesezeit

Die folgende Übersicht gibt einen kompakten Überblick über aktuelle Urteile und Beschlüsse rund um die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“. Im Streit steht dabei vor allem, ob Verbraucher:innen dadurch über die Herkunft der Schokolade getäuscht werden. Während einige Gerichte „Dubai“ als Herkunftshinweis werten, sehen andere darin eher einen Gattungsbegriff oder Hinweis auf die Rezeptur. Entscheidend ist meist die konkrete Verpackung und Aufmachung.
Aus unserer Sicht sprechen die besseren Argumente für eine Gattungsbezeichnung, natürlich vorbehaltlich der Details der konkreten Verpackung. Ob der - für die Beurteilung der Irreführung maßgebliche - Durchschnittsverbraucher tatsächlich auf die Idee kommt, dass ALDI und LIDL ihre Schokoladenprodukte in Dubai herstellen, halten wir für unwahrscheinlich. Außerdem ist die Verbraucherauffassung, gerade bei Lebensmittelbezeichnungen, im stetigen Wandel, wie auch vom LG Frankfurt zutreffend anerkannt. So ist derzeit ein genereller Dubai-/Pistazien-Trend zu beobachten, wie ein Blick in die Supermarktregale zeigt: "Dubai Pistachio Drink", "Pistazien-Croissants", "Dubai-Cheesecakes" etc.. Diesen Produkten ist die Rezeptur mit Pistazien gemein und eben nicht der Herkunftsort.
Die Rechtsprechung bleibt in Bewegung – wir halten die Übersicht regelmäßig aktuell.
Datum | Gericht | Art der Entscheidung | Az. | Irre- führung | Inhalt |
20.12.24 | LG Köln | Beschluss | 33 O 513/24 | ja | MBG International Premium Brands GmbH ./. Medi First GmbH: „Dubai Schokolade“ ist irreführend – Herkunftsangabe wird erwartet. |
25.02.25 | LG Köln | Urteil | 33 O 513/24 | ja | Bestätigung der Irreführung durch "Dubai Schokolade". |
06.01.25 | LG Köln | Beschluss | 33 O 525/24 | ja | MBG International Premium Brands GmbH ./. KG Trading UG: „Miskets Dubai Schokolade“ "mit einem Hauch Dubai" und "den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause" irreführend trotz Hinweis auf Rückseite: "Herkunft: Türkei" |
06.01.25 | LG Köln | Beschluss | 33 O 544/24 | ja | Wilmers GmbH ./. ALDI Süd:
Alyan Dubai Homemade Chocolate, Produktion in der Türkei (Rückseite); Irreführung bejaht
|
26.02.25 | LG Köln | Urteil | 84 O 8/25 | nein | "Dubai Schokolade" ist Gattungsbezeichnung, kein Herkunftshinweis, Hinweis auf Rezeptur. Zulässig. |
21.01.25 | LG Frankfurt | Beschluss | 2-06 O 18/25 | nein | Wilmers GmbH ./. LIDL:"Dubai" sei mittlerweile Gattungsbegriff, Gericht verweist dabei auch auf die Aufmachung und Präsentation der Schokolade und auf die angegebene Herkunftsbezeichnung: "mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU-/Nicht-EU", steht auf der Verpackung. Eine Irreführung der Verbraucher liege so nicht vor. |
13.02.25 | LG Frankfurt | Beschluss | 2-06 O 19/25 | ja | Begriff "Dubai" nicht automatisch Herkunftsangabe. Vergleich zu "Wiener Schnitzel". Irreführung nur bei zusätzlicher Herkunfts-Suggestion. Eine Irreführung liegt jedoch dann vor, wenn zusätzliche Gestaltungselemente eine Herkunft aus Dubai suggerieren, etwa durch eine auffällige visuelle oder textliche Inszenierung. Im konkreten Fall nutzte die Antragsgegnerin die Bezeichnung "Dubai Chocolate" nicht nur auf der Verpackung, sondern kombinierte diese mit einer Bildgestaltung, die eine Herkunft aus Dubai suggerierte. Zu sehen war ein orientalisches, goldenes Tor mit Blick auf die Skyline von Dubai, sodass das Gericht eine Irreführung bejahte. |
20.01.25 | LG Bochum | Beschluss | I - 17 O 5/25 | ja | "Dubai Handmade Chocolate" oder "Metropole Dubai" – Irreführend, Suggestion von Herkunft Dubai. |
Stand: 25.03.2025
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